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Rückstauverschluss DN 100 mit Überlaufsiphon DUO
Die Rückstauklappe mit Überlaufsiphon DUO ist eine Rückstauversicherung und ein Siphon in einem Teil und wird in der Zisterne, in der Verlängerung zum Zisternenfilter eingebaut und verhindert einen Rückstau vom Kanal. Gleichzeitig führt der Überlaufsiphon des Rückstauverschluss DN 100 durch den sogenannten Skimmereffekt schwimmende Schmutzteilchen von der Wasseroberfläche ab und dient gleichzeitig als Geruchsverschluss zur Kanalisation.
Beschreibung
Die Rückstauklappe DN 100 ist zusätzlich mit dem speziellen Überlaufsiphon DUO ausgestattet, welcher ein Überlauf mit Geruchsverschluss und Absaugung des Oberflächenwassers ist. Die Rückstauklappe verhindert bei Rückstau das Eindringen von Schmutzwasser in den Regenwasserspeicher. Sie ist für den Einbau in DN 100 Rohre geeignet und besteht aus einer handelsüblichen Rückstausicherung aus dem Abwasserbereich. Die Rückstauklappe erlaubt dem Wasserstrom nur in eine Richtung zu fließen. Ein Scharniergelenk sorgt dafür, dass bei Normalbetrieb der Überlauf des Regenspeichers anspringt. Würde das Regenwasser entgegengesetzt fließen, schließt sich die Klappe und verhindert, dass Schmutz in den Regenspeicher fließt. Die Klappe ist mit einer speziellen Dichtung versehen. Der Rückstauverschluss DUO wird zwischen Filter und Überlaufanschluss im Regenwassertank montiert. Dadurch fallen unnötige Montagezeiten und Fittings weg. Durch den festen Höhenversatz im Überlaufsiphon werden Einbaufehler vermieden und somit die Funktion gesichert. Überlaufsiphon mit einer beidseitigen Abschnorchelung des Oberflächenwassers im Regenwasserspeicher, kein Durchkommen für Nagetiere.
Technische Daten
Technische Daten:
Abmessungen: 850 x 480 mm
Material: Polyethylen
Anschluss: DN 100
Allgemeine Infos zum Rückstau:
Von Rückstau spricht man, wenn Abwasser aus dem Kanalnetz in die angeschlossenen Grundleitungen zurückgedrückt wird. Große Niederschläge, aber auch Überlastungen der Kanalleitung, unplanmäßige Einleitungen, Betriebsausfälle von Pumpen oder Querschnittsverengungen können die Ursachen sein.
Die Kommunen sind für Schäden durch Kanalrückstau nicht haftbar. Sie empfehlen bzw. verordnen daher Rückstausicherungen für Gebäude, die in gefährdeten Kanalabschnitten liegen.
Da Rückstauschäden auch durch die Hausrat oder Gebäudeversicherung in der Regel nicht gedeckt sind, kann der Hauseigentümer eine Zusatzversicherung abschließen. Doch selbst hierbei kann es Einschränkungen geben.
Die 3P Rückstauklappe verhindert bei Rückstau das Eindringen von Schmutzwasser in den Regenwasserspeicher. Sie ist für den Einbau in DN 100 Rohre geeignet.